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Stand 24. September 2026 · Version 2.1

Mandats- und Vergütungsbedingungen für das Erstgespräch

45 Minuten · 390 € einschließlich Umsatzsteuer (darin 19 % Umsatzsteuer)Einmalige umfassende anwaltliche und steuerrechtliche Einschätzung zum Gestaltungsbedarf. Kein Abonnement und keine automatische Folgebeauftragung.

1. Anbieter und Auftrag

Anbieterin ist die kumkar & co. Rechtsanwälte PartG mbB, Im Avelertal 64, 54295 Trier, Postanschrift Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand des Auftrags ist ausschließlich das gebuchte anwaltliche Erstgespräch zur Vermögensstrukturierung.

2. Leistung des Erstgesprächs

Das Erstgespräch dauert 45 Minuten. Wir erfassen Ihre Ausgangslage und geben eine umfassende rechtliche und steuerrechtliche Einschätzung dazu, wo Gestaltungsbedarf besteht, welche steuerlichen Folgen und Varianten vertieft werden sollten, welche Themen Priorität haben und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Nicht in der Pauschale von 390 € umfasst sind insbesondere Vertrags- oder Urkundenentwürfe, die Umsetzung einer Gestaltung, Vertretung gegenüber Dritten, steuerliche Berechnungen, Bewertungen oder Steuererklärungen und die Überwachung von Fristen. Diese Leistungen können – soweit für die gewählte Gestaltung erforderlich – in einem Folgeauftrag gesondert bei uns beauftragt werden. Das Erstgespräch ist kein weiterführendes Mandat; ein solches kommt nur durch eine gesonderte Beauftragung und unsere Annahme zustande.

Vergütungsvereinbarung (§§ 3a, 34 RVG): Erstgespräch

Für die vorstehend bezeichnete Erstberatung wird eine Pauschalvergütung von 390 € einschließlich Umsatzsteuer (darin 19 % Umsatzsteuer) vereinbart. Der Gesamtpreis umfasst das einmalige 45-minütige Erstgespräch und die darin erteilte anwaltliche Einschätzung. Weitere Tätigkeiten sind nicht umfasst.

Die Rechnung wird gesondert übermittelt. Soweit sich später gesetzliche Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, hängt deren Höhe vom wirtschaftlichen Wert der weiteren Angelegenheit ab. Eine weitere Tätigkeit wird nur nach gesonderter Beauftragung abgerechnet.

Soweit Dritte, eine gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse Kosten erstatten, müssen sie regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten. Einen darüber hinausgehenden Betrag tragen Sie grundsätzlich selbst.

Ende der Vergütungsvereinbarung.

Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG): gesondert beauftragte Folgetätigkeiten

Diese Rahmenregelung begründet noch keinen Folgeauftrag. Wenn Sie uns nach dem Erstgespräch mit einer konkret bezeichneten weiteren Angelegenheit beauftragen und wir diese nach der Konfliktprüfung in Textform annehmen, rechnen wir den tatsächlichen Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen ab:

  • Partnerinnen und Partner: 390,00 € netto / 464,10 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer je Stunde
  • angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: 320,00 € netto / 380,80 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer je Stunde
  • weitere fachliche Mitarbeitende: 190,00 € netto / 226,10 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer je Stunde

Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern erfassen wir die tatsächlich aufgewendete Zeit minutengenau, ohne auf größere Zeiteinheiten aufzurunden. Bei Unternehmern rechnen wir in Einheiten von sechs Minuten ab und fassen zusammengehörende kurze Tätigkeiten zusammen; einzelne kurze E-Mails oder Telefonate werden nicht jeweils gesondert aufgerundet. Reisezeit berechnen wir zum jeweiligen Stundensatz und nur einmal, auch wenn wir unterwegs an Ihrer Sache arbeiten.

Vor Beginn einer Folgetätigkeit erhalten Verbraucher eine Kostenschätzung zum voraussichtlichen Arbeitsaufwand. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informieren wir Sie mit einer aktualisierten Einschätzung. Auf Wunsch vereinbaren wir ein Kostenlimit.

Wir rechnen monatlich ab und übermitteln die Rechnung mit einer Aufstellung der Leistungen und – bei Verbrauchern – der aufgewendeten Zeit per E-Mail. Rechnungen sind mit Zugang fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Wir dürfen für entstandene und absehbare Vergütung und Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 9 RVG).

Fremdkosten wie Reise-, Übernachtungs-, Gerichts-, Notar- und Übersetzungskosten berechnen wir, wie sie anfallen, und weisen sie gesondert aus. Größere Fremdkosten stimmen wir vorher mit Ihnen ab. Für Post, Telekommunikation und Kopien gilt eine Pauschale von 2 % des jeweiligen Bruttohonorars bei Verbrauchern beziehungsweise Nettohonorars bei Unternehmern; liegen die tatsächlichen Bürokosten darüber, berechnen wir stattdessen diese mit Nachweis, niemals beides.

In gerichtlichen Angelegenheiten ist die gesetzliche Vergütung nach dem RVG Mindestvergütung; ist sie höher als das Zeithonorar, wird die gesetzliche Vergütung berechnet. Das Zeithonorar kann höher sein als die gesetzliche Vergütung. Gegner, Verfahrensbeteiligte, Staatskasse oder Rechtsschutzversicherung müssen regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten; den darüber hinausgehenden Betrag tragen Sie selbst.

Die Erstgesprächspauschale wird auf die Vergütung einer später gesondert beauftragten Tätigkeit nicht angerechnet, soweit wir im konkreten Folgeauftrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigen.

Ende der Vergütungsvereinbarung.

3. Vertragsschluss und Interessenkollision

Mit der Auswahl „Neues Mandat“ und der anschließenden Terminbuchung geben Sie ein Angebot auf Abschluss des vorstehend beschriebenen Erstberatungsmandats ab. Das Mandat kommt erst mit unserer gesonderten Bestätigung nach einer Konfliktprüfung zustande. Bis dahin übernehmen wir keine Fristen und werden nicht tätig. Können wir das Mandat nicht annehmen, entsteht keine Vergütungspflicht.

4. Mitwirkung und Grundlage der Einschätzung

Unsere Einschätzung beruht auf den Informationen und Unterlagen, die Sie uns bis zum oder im Gespräch zur Verfügung stellen. Bitte weisen Sie auf laufende Fristen und alle Beteiligten hin. Die Terminbuchung allein wahrt keine Frist.

5. Bestandsmandate

Wenn bereits ein Mandat besteht, dient die Buchung nur der Terminabstimmung innerhalb dieses Mandats. Es gelten die dort vereinbarten Mandats- und Vergütungsbedingungen; die Erstgesprächspauschale von 390 € gilt nicht automatisch.

6. Datenschutz, Widerruf und Speicherung

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Für Verbraucher gelten außerdem die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Die Vertragsbedingungen können Sie über die Druck- oder Speicherfunktion Ihres Browsers dauerhaft sichern.